Ab 2007 gilt in den meisten Bundesländern das Rauchverbot in der Gastronomie. Weitere Einschränkungen folgten diesem Verbot im Zuge der verschärften Nichtraucherschutzgesetze. Seitdem wurden nicht nur Raucherräume eingerichtet, sondern auch auf Alternativen umgestiegen, die das Bedürfnis des Rauchens befriedigen, andere aber nicht belästigen und somit auch nicht gegen rechtliche Auflagen verstoßen. Eine dieser Alternativen ist die E-Zigarette, welche einen Boom in den letzten Jahren erlebt hat.
Mit oder ohne Nikotin und welcher Geschmack darf es sein?
Bei einer E-Zigarette wird das Liquid elektrisch zum Dampfen gebracht und es findet keine Verbrennung des Tabaks statt. Obwohl die Nutzung der E-Zigaretten umstritten ist, besagen Studien, dass das sogenannte „dampfen“ von E-Zigaretten gesünder sei als die herkömmlichen Zigaretten. Das Passivrauchen bei elektronischen Zigaretten soll nachweislich weniger schädlich sein als bei der normalen. Sie gibt zum Beispiel keinen Rauch zwischen den Zügen ab, sondern nur wenn ein Knopf bedient wird.
Das Liquid, welches das Nikotin enthält, ist sogar mit verschiedenen Aromen zu erwerben. Der Verbraucher kann sich aussuchen ob er den Geschmack von Frucht, Menthol oder Kaffee während des Genusses des Rauchens wünscht. Und das ist nur eine kleine Auswahl an Geschmacksnoten, die Hersteller anbieten. Diese Aromen, sowie E-Zigarettenzubehör oder ganze Sets kann man hier kaufen. Es ist auch möglich E-Zigaretten ohne Nikotin zu benutzen.
Rechtliche Fragen
Zigaretten am Arbeitsplatz sind schon lange kein Thema mehr. Zwar dürfen Mitarbeiter Raucherpausen eingeräumt werden, jedoch darf in den Büros nicht mehr gepafft werden. Anders sieht das bei E-Zigaretten aus. Unternehmen, können diese nicht verbieten, solange das „Dampfen“ keine unternehmerischen Belange beschädigt.
Die Bundesregierung hat den Verkauf von E-Zigaretten an Kinder und Jugendliche verboten. Zu stark sei die Gefahr, dass sie sich an das „Ziehen“ gewöhnen und außerdem sei das Risiko während dem Genuss der E-Zigarette schädliche Stoffe einzuatmen zu groß. Die Debatte um E-Zigaretten wird weiter gehen und Experten werden weiterhin Studien veröffentlichen. Eine Einigung von Experten, Gesundheitsministerien und Benutzern in der Frage der Schädlichkeit wird man wohl nicht erleben.
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